Haverei

Haverei

Haverei (Havarie, frz. avarie), im allgemeinen Bezeichnung für jede außergewöhnliche Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, sei es unmittelbar durch Wertveränderung oder Untergang einzelner Teile, sei es mittelbar durch entstehende Unkosten. Große H. liegt vor, wenn Schäden oder Kosten absichtlich herbeigeführt oder aufgewendet sind, um Schiff und Ladung aus gemeinsamer Gefahr zu befreien. Sie wird von Schiff, Fracht und Ladung gemeinsam getragen. Sind die Schäden oder Kosten durch einen Unfall oder durch Verschulden eines Dritten, z.B. des Schiffers oder einer Person der Schiffsbesatzung, verursacht, so liegt besondere H. vor. Sie wird vom Eigentümer der beschädigten Sache oder von dem Schuldigen getragen. Gehen die Kosten über die bei der Schiffahrt mehr oder weniger gewöhnlichen Kosten nicht hinaus, so spricht man von ordinärer oder kleiner H. Sie fällt dem Verfrachter allein zur Last, der sich in dem Frachtsatz dafür zu entschädigen sucht. – Vgl. Heck (1889), Dullo (2. Aufl. 1902).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Haverei — Haverei, so v.w. Havarie …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Haverei — (Havarei, Havarie, franz. Avarie, engl. Average, ital. und portug. Avarīa, span. Avería, skandinav. Havarie, holländ. Avarij; vom arab. awâr [beschädigte Ware] abgeleitet) ist Bezeichnung für Schäden und Unkosten, die während einer Seereise… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haverei — Haverei, Avarie, im Seehandel der Schaden an Schiff und Ladung; sodann die zur Vermeidung desselben od. zum Ersatze erforderlichen Kosten. Die kleine H. begreift die in der Regel bei jedem in die See gehenden Schiffe vorkommenden Auslagen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Haverei — Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie. Die Haverei ist von Bedeutung vor allem für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Haverei — 1. Haverei – Dieberei. Holl.: Haverij, dieverij. (Harrebomée, I, 292.) *2. Da ist die Haverei gross. *3. Es wird nicht ohne Haverei abgehen. Wenn Schaden in Aussicht ist. *4. Mach keine Haverei. Sorge, dass kein Schaden dabei entsteht …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Haverei — Ha|ve|rei 〈[ və ] f. 18〉 Unfallkosten u. Schäden an Schiff u. Ladung ● große Haverei Aufwand zur Rettung von Schiff u. Ladung aus gemeinsamer Gefahr, z. B. Bergungskosten; kleine Haverei vom Reeder zu tragende Fahrtunkosten, z. B. Lotsen u.… …   Universal-Lexikon

  • Haverei — Ha|ve|rei 〈[ və ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Unfallkosten u. Schäden an Schiff u. Ladung [Etym.: → Havarie] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Haverei — Ha|ve|rei [...v...] die; , en <über fr. avarie aus niederl. haverij, dies volksetymologisch angeglichen an haven »Hafen«; vgl. ↑Havarie> svw. ↑Havarie (1a) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Havarie — Haverei. 1. Begriff: Alle durch Unfall verursachten Beschädigungen an Schiff und Ladung. Regelung des HGB in §§ 78 ff. BinnSchG im Wesentlichen übernommen. 2. Arten: a) Kleine H.: Alle Kosten der Schifffahrt (Hafengeld, Schlepplohn u.Ä.); kleine… …   Lexikon der Economics

  • Bodmerei — Von Bodmerei ist man keine Haverei schuldig. – Pistor., IV, 2; Eisenhart, 415; Simrock, 1189; Hillebrand, 175; Hassl., 19; Hertius, 136; Runde, 216. Dies Sprichwort wie das unmittelbar folgende sind aus dem Seerecht. Bodmerei, von dem Wort Boden… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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